Unser Schwerpunkt:
Internationales Steuerrecht
Über das deutsche Steuerrecht hinaus setzen wir in allen Fragen des internationalen Steuerrechts einen Schwerpunkt. Unterhält auch Ihr Unternehmen im Zuge der Globalisierung Auslandsbeziehungen oder planen Sie, Auslandsbeziehungen aufzubauen? Benötigen Sie in Hinblick darauf steuerliche Beratung? Wir beantworten Ihnen alle steuerlichen Fragen, die Ihre internationalen Aktivitäten mit sich bringen. Dies betrifft zum Beispiel:
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Exporte in die EU und in Drittländer
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Sonstige Leistungen über die Grenze - mit/ ohne Ust.
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Importe aus der EU und aus Drittländern
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Internationale Verrechnungspreise
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Vorsteuervergütungsanträge
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Steueroptimierung über die Grenze
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Vermeidung von Doppelbesteuerung
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Wegzugsbesteuerung laut Außensteuergesetz
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Unternehmen mit Tochterfirmen oder Betriebsstätten im Ausland
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Deutsche Tochterunternehmen von ausländischen Gesellschaften
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Betriebsstätten ausländischer Firmen im Inland
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Steuerinländer mit ausländischen Einkünften
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Steuerausländer mit inländischen Einkünften
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Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
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Lohnabrechnungen für ausländische Arbeitgeber von Arbeitnehmern im Inland
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Erstellung von Buchführung und Jahresabschlüssen nach US-GAAP oder IAS bzw. IFRS.
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Erstellung von Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für englische Limited mit Sitz in Deutschland
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Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen
Selbstverständlich führen wir auf Ihren Wunsch Telefonate, Korrespondenz, Beratungen und Telefonkonferenzen in englischer Sprache. Ferner berichten wir in englischer Sprache an ausländische Mutterunternehmen.
Für unsere Mandanten im Ausland ist es ein besonderer Vorteil, dass wir unsere Leistungen auch online, bzw. telefonisch anbieten (natürlich auch per Konferenzschaltung).
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